Artikel: Geänderte Infrastrukturnutzungsbedingungen ab Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 treten aktualisierte Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) in Kraft.
Die aktualisierten INBP ersetzen den Stand vom 1. Januar 2021.
Vorangegangen war ein Unterrichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Anpassungen erfolgten aufgrund der neuen Rechtslage im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).
Weitere Informationen sowie die geänderten INBP finden Sie unter folgendem Link:
www.deutschebahn.com/inbp-personenbahnhoefe