Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan 2022

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Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

11. März 2021, 11:30 Uhr
Vom 12.03.2021 bis 12.04.2021 können Sie Ihre Trassenanmeldungen für die erste Phase zum Netzfahrplan 2022 vornehmen.

Trassenanmeldungen müssen über unser Trassenportal (TPN) erfolgen. Die Bestellung von Trassen über E-Mail oder Fax ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe Ziffer 4.2 der NBN 2022). Die Grundlage für die Trassenvergabe finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2022.

Unser Ziel ist es, auf Basis Ihrer Anmeldungen und den vorhandenen Kapazitäten im Schienennetz einen zeitgerechten und qualitativ hochwertigen Netzfahrplan zu erstellen. Aufgrund der Erfahrungswerte des letzten Jahres erwarten wir wieder eine große Anzahl an Trassenanmeldungen. Das macht im Rahmen der zeitlich begrenzten Netzfahrplanerstellung eine prozessuale Straffung der Trassenvergabe und Koordinierung in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung notwendig.

Daraus resultieren für Sie folgende Besonderheiten:

•     Für den SGV: Bitte nutzen Sie die Beratungsergebnisse aus der Fahrlagenberatung 2022 SGV bei Ihrer Trassenanmeldung und tragen Sie im Trassenportal im Feld „Programm Kunde“ nach dem Muster F, Zugnummer „aus FLB“, ein.Für den SPV: Bitte tragen Sie im Feld „Netz an Kunde“ die Zug-/ oder Studiennummer ein.

•     Zur Reduzierung des gegenseitigen Aufwands hat sich im letzten Jahr bewährt, bei der Anmeldung in TPN einen erweiterten Konstruktionsspielraum zu gewähren. Bitte geben Sie deshalb die Gewährung erweiterter Spielräume in TPN im Feld „Kunde an Netz“ bereits mit der Trassenanmeldung an.

•     Beachten Sie bitte die kurze Beantwortungszeit (tlw. ein Arbeitstag) für Ihre Rückmeldungen im Falle der Gewährung erweiterter Spielräume während der Trassenbearbeitung.

•     Bitte stellen Sie sicher, dass während der gesamten Netzfahrplanerstellung ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner dauerhaft für Rückfragen zur Verfügung steht, und achten Sie auf die vollständige Angabe der Kontaktdaten in TPN.

•     Bitte stellen Sie sich ab April 2021 auf die Teilnahme an einer höheren Anzahl einzelner Konfliktlösungsgesprächen ein, in denen wir die Ergebnisse im Rahmen eines Onlineprotokolls gemeinsam mit Ihnen durchsprechen.

•     Ggf. wird es zentral gebündelte, ganztägige Konfliktlösungsgesprächen geben, wir werden diese gesondert mit Ihnen abstimmen.

Die Konfliktgespräche werden von April bis Juni virtuell über MS-Teams stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Zeitrahmen vor, sodass Sie im Falle eines Konflikts Ihre Teilnahme ermöglichen können. Die Einladungen erfolgen über das Kundencenter Netzfahrplan.

Sollten Sie Trassenanmeldungen über das Path Coordination System (PCS) des RNE vornehmen, bitten wir um Beachtung, dass nach Abschluss des Netzfahrplanprozesses eventuelle Folgeaufträge nur über TPN erfolgen können.

Seit dem 07.10.2020 müssen EVU/ZB bei einer Trassenanmeldung mitteilen, ob es sich um einen für die Bundespolizei sicherheitsrelevanten Zug handelt. Dies geschieht durch Ankreuzen des Felds „BPOL-meldepflichtig“. Bitte beachten Sie, dass diese Verpflichtung auch für den Netzfahrplanprozess besteht (siehe Ziffer 4.2 NBN und Modul 402.0202, Abschn. 2 (13) ).

Besondere Hinweise zur Anmeldung von außergewöhnlichen Transporten (aT):

Für Trassen, in denen regelmäßig außergewöhnliche Transporte durchgeführt werden, geben Sie bitte die Genehmigungsnummern aller am Laufweg beteiligten Infrastrukturbetreiber im Feld „BZA“ ein.

Wissen Sie bereits jetzt, dass im Segment des Einzelwagenverkehrs später im Prozess Gelegenheitsverkehr wiederkehrend außergewöhnliche Transporte in Züge des Netzfahrplans einstellen möchten? Entscheiden Sie in diesem Fall bitte über eine Anmeldung der hierfür in Frage kommenden Genehmigungsnummer(n) bereits im Netzfahrplanprozess, insbesondere für regelmäßig wiederkehrende außergewöhnliche Transporte mit wenig kapazitätsrelevanten Bedingungen.

Hintergrund: Anträge zum Einstellen von außergewöhnlichen Transporten in Züge des Netzfahrplans (siehe Vordruck 402.0202V04 ) werden im Prozess Gelegenheitsverkehr aus netzzugangsrechtlichen Gründen darauf geprüft, ob die im Netzfahrplanprozess geschlossenen Einzelnutzungsverträge weiterhin unter Einhaltung von deren Planungsparameter durchgeführt werden können. Werden dann in der Machbarkeitsstudie aT etwa langsamere Betriebsstellenfahrwege vorgeschrieben oder führen z.B. die Berücksichtigungen von Nachbargleisbedingungen (z. B. Lü Dora) zu Konflikten mit bereits geplanten Zügen, kann der außergewöhnliche Transport nicht in diesem Zug durchgeführt werden; Ihr Antrag wird dann dokumentiert zurückgegeben. Dies kann vermieden werden, wenn im Netzfahrplanprozess bereits die Bedingungen wiederkehrender außergewöhnlicher Transporte berücksichtigt werden.

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