Artikel: Unterjährige Änderung von Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks
Zum 16.05.2021 tritt die Aktualisierung 4 der Richtlinie (Ril) 302.2207Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung (ÖGV) Horka Gbf – Wegliniec“ in Kraft.
Die Ril 302.2207Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung (ÖGV) Horka – Wegliniec“ wird zum 16.05.2021 aktualisiert.
Neben redaktionellen Aktualisierungen wurde beispielsweise die Anpassung der Transitionsregeln und die Sprachregelung umgesetzt.
Zugangsberechtigte hatten bis zum 15.02.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.