Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der TNB 2021/2022, der SNB 2021 und der NBN 2022

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20. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 21.06.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) 2021/2022, der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2021 und der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2022 Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen heute, am 20.05.2021 die unterjährige Änderung zu den TNB 2021/2022, SNB 2021 und NBN 2022 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

  • TNB 2021/2022:Redaktionelle Änderung der Anschrift sowie neue Verweise auf die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) anstelle der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV), da diese mittlerweile außer Kraft gesetzt wurde.
  • NBN 2022:
    • Anlage 4.9.2a Details zu den Verfahren TTR-Pilot Atlantic: Änderungen aufgrund der Entscheidung der SNCF Réseau, kein Rolling Planning für den TTR-Piloten (TTR = TimeTableRedesign) anzubieten.
    • Redaktionelle Änderungen im SNB- bzw. NBN-Haupttext und in der Ril 048.2002 „Richtlinie zur Sicherstellung der Weisungsfreiheit im Umkodierungsprozess des Anreizsystems gem. § 39 Abs.2 ERegG“ (Anlage 5.7.2.2 der NBN)

Die aktuell gültigen SNB/NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter nebenstehenden Links abrufbar.Zugangsberechtigte haben bis zum 21.06.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der TNB, SNB und NBN Stellung zu nehmen.Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

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