Artikel: Information über unterjährige Änderungen im NBS-Teil der NBN 2022
Den beabsichtigten Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG 2022 (NBN 2022) mit Wirksamkeit zum 12.12.2021 wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht widersprochen. Der Vorschlag zur Einführung einer zweiten Netzfahrplanperiode wurde zurückgezogen.
In der KW 15 haben wir Sie per Kundeninformation über die folgenden beabsichtigten Änderungen der NBN 2022 informiert.
- Einführung einer zweiten Netzfahrplanperiode für Serviceeinrichtungen
- Anpassungen zum Regelentgeltvergleich im Entscheidungsverfahren
- Anpassungen zur unberechtigten Nutzung von Serviceeinrichtungen
- Kündigungsmöglichkeit von langlaufenden Nutzungsverträgen
Den Anpassungen unter Punkt 2, 3 und 4 wurde von der BNetzA nicht widersprochen. Diese Änderungen treten somit zum 12.12.2021 in Kraft.
Der Vorschlag zur Einführung einer zweiten Netzfahrplanperiode wurde von uns als DB Netz zurückgezogen, da hierfür aufgrund der Allgemeinverfügung der BNetzA kein Bedarf besteht und tritt somit nicht in Kraft. Grund hierfür ist eine Klarstellung in der Rechtsauffassung, dass die Allgemeinverfügung der BNetzA keine solche Einführung für Serviceeinrichtungen erfordert.