Artikel: SPFV: Online-Beauftragung für Förderung zur Bewältigung der Coronakrise vorbehaltlich möglich
Nachdem die EU-Kommission dem Bund am 30.07.2021 die Beihilferegelungen zur anteiligen Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt hat, ist ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Einführung der beabsichtigten Förderung erreicht.
Bevor die beabsichtigte ergänzende, rückwirkende Förderung in Kraft treten kann, muss
- die Förderrichtlinie durch den Bund erlassen werden,
- das Unterrichtungsverfahren zu den beabsichtigten Änderungen der Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) zur Umsetzung der Förderung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgeschlossen sein und
- die Förderung von uns als DB Netz AG beantragt und vom Eisenbahnbundesamt (EBA) genehmigt werden.
Hiermit möchten wir als DB Netz AG die potenziellen Förderempfänger darauf hinweisen, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung gem. § 4 (2) des vorläufigen Entwurfs der Förderrichtlinie eine Beauftragung der DB Netz AG durch den Zuwendungsempfänger ist.
- Um die beabsichtigte Förderung im SPFV in Anspruch nehmen zu können ist das Einreichen einer Beauftragung notwendig.
In Vorbereitung auf die beabsichtigte Förderung geben wir als DB Netz AG den Förderempfängern die Möglichkeit ihre Beauftragungen bereits vorsorglich auszufüllen und einzureichen.
- Im Formularcenter der DB Netz AG (www.dbentze.com/formula) finden Sie den Bereich „Förderung COVID 19 SPFV“. Dort können Sie die Beauftragung mit wenigen Klicks erstellen und einreichen.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beauftragung sowie Informationen zur Nutzerverwaltung finden Sie rechts im Download-Bereich. Bei Fragen kommen Sie gerne auch auf uns zu: foerderung-COVID19@deutschebahn.com.