Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Schienennetz-Benutzungs-bedingungen (SNB) 2021 und der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2022
Zugangsberechtigte haben bis zum 20.09.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der SNB 2021 und NBN 2022 Stellung zu nehmen.
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 20.08.2021 unterjährige Änderungen zu den SNB 2021 und den NBN 2022 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- Ziffer 5.5.15 NBN 2022: Änderungen beim Produkt „Lizenz zur Abnahme von Bildmaterial“.
- Ziffer 6.3.3.4.2 NBN 2022: Ergänzung um einen Verweis auf ein Webformular für die Bestellung der Bearbeitung von „20 Stunden-Zügen“.
- Grenzlastanzeiger (GretA) SNB 2021 und NBN 2022: Änderungen bei der Berechnung der Zughakengrenzlast sowie der Druckkraft-Grenzlast für nachgeschobene Züge.
- Änderungen in diversen Richtlinien der Richtlinienfamilie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“ NBN 2022.
Die aktuell gültigen SNB, NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 20.09.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB und NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com