Artikel: SPFV: Trassenpreisförderung mit einer Förderquote von 99 % für den Zeitraum 01.10.2021 – 11.12.2021 genehmigt
Am Donnerstag den 30.09.2021 haben wir als DB Netz AG auf Basis der Förderrichtlinie einen Förderantrag für den Zeitraum vom 01.10.2021 – 11.12.2021 beim EBA gestellt. Der Antrag sieht einen Fördersatz von 99,0 % vor und berücksichtigt die Bundesmittel, die der Bund zur Bewältigung der Schäden aus der Corona-Pandemie im SPFV für diesen Zeitraum im Rahmen des Nachtragshaushalts vom 23.04.2021 zur Verfügung stellt. Diesen Antrag hat das EBA am 12.10.2021 positiv beschieden.
Um Trassenpreisförderung zu erhalten, müssen SPFV-Unternehmen uns als DB Netz AG mit der Abwicklung der Förderung in ihrem Namen beauftragen. Die Beauftragung muss einmal je Fahrplanperiode vorgelegt werden.
- Wenn Sie für die Fahrplanperiode 2020/2021 bereits eine Beauftragung eingereicht haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Sie behält auch nach Anpassung des Fördersatzes ihre Gültigkeit.
- Wenn Sie bisher noch keine Beauftragung eingereicht haben, können Sie dies jederzeit tun. Alle erforderlichen Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite, zu der Sie über nebenstehenden Link gelangen.
Der Förderantrag für den Zeitraum 01.03.2020 bis 30.09.2021 wurde dem EBA zur Genehmigung vorgelegt. Sobald wir einen Bescheid haben, informieren wir Sie wieder. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu: Foerderung-COVID19@deutschebahn.com