SGV: TraFöG Fördersätze Fahrplanjahr 2022 festgelegt

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09. Dezember 2021, 13:37 Uhr
Ab dem Fahrplanwechsel bis Ende Dezember 2021 werden Schienengüterverkehre im Rahmen der Trassenpreisförderung mit 86,6% gefördert. Ab Januar werden sie durch den Bund mit 44,9% bezuschusst.

Am Montag, 06.12.2021, hat das Eisenbahn-Bundesamt unserem Antrag zur Trassenpreis-förderung im Schienengüterverkehr (SGV) für das Fahrplanjahr 2021/2022 genehmigt. Für Fahrten ab dem Fahrplanwechsel am 12.12.2021 sinkt der Fördersatz leicht von aktuell 87,6% auf 86,6%. Damit bleibt die Förderung bis zum Jahresende am 31.12.2021 auf hohem Niveau. Für Fahrten ab dem 01.01.2022 werden die Schienengüterverkehre mit 44,9% gefördert. Damit kehrt der Fördersatz wieder auf das Niveau vor Erhöhung der Fördermittel um die Corona-Hilfen zurück.

Hinweis Beauftragung 2021/2022:

Falls Sie noch keine Beauftragung für das Fahrplanjahr 2021/2022 eingereicht haben, können Sie die Beauftragung noch bis zum 15.12.2021 – am besten online auf www.dbnetze.com/formula - einreichen und von Beginn an an der Förderung im Fahrplanjahr 2021/2022 teilnehmen.

Der Beginn der Förderung ist aber nicht an den Beginn der Fahrplanperiode gebunden, sondern kann auch während einer laufenden Fahrplanperiode erfolgen. Dann gilt sie ab dem Monat, in dem sie bis zum 15. Kalendertag bei uns eingegangen sind.

Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.dbnetze.com/trafoeg und bei Fragen können Sie sich gerne über trafoeg@deutschebahn.com an uns wenden.

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