Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN

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16. Dezember 2021, 16:26 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 17.01.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2022 und 2023 Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG haben am 15.12.2021 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Die Änderungen umfassen:

  • Regelungen zu Feeder/Outflow bei „Pre-arranged Paths“ (PaPs): Wir als DB Netz AG wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, die Beschreibung der Behandlung von PaPs im Zuweisungsprozess anzupassen. Nur vorkonstruierte Trassen gem. Art. 14 Abs. 4 VO (EU) 913/2010 seien vorrangig dem grenzüberschreitenden Verkehr zuzuweisen.
  • Änderungen im Grenzlastanzeiger (GretA), Ziffer 3.4.6 NBN: Aufnahme neuer Fahrzeuge, Löschung von Strecken, Ergänzung elektrifizierter Strecken, Aufnahme/Änderungen von Abschnitten/Betriebsstellen
  • Mit Änderung der Ziffer 4.4.5 der NBN wird geregelt, dass Rahmenverträge ausschließlich elektronisch über das Trassenportal der DB Netz AG (TPN) abgeschlossen werden sollen, also nicht mehr per Unterschrift und Postversand.
  • Aus Anlass des Beschlusses BK10-21-0299_Z wird in Ziffer 4.4.1. lit f) der NBN die Höchstkapazität von 70 % auf 60 % geändert.
  • Richtlinie 402.0305: Wir als DB Netz AG wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, einen Prozess zu beschreiben, dass ungenutzte Kapazitäten einer Verkehrsart im verbindlichen Verkehrsartenmix in der ersten und zweiten Netzfahrplanerstellungsphase in einem definierten Umfang auch von anderen Verkehrsarten genutzt werden können. Hierzu haben wir als DB Netz AG entsprechende Regelungsvorschläge erarbeitet und Regelungen zur zweiten Netzfahrplanerstellungsphase bei verbindlichen Verkehrsartenmixen in der Richtlinie 402.0305 ergänzt.
  • Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien:
    • Aktualisierung der Richtlinie 302.3210Z01: „Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Schirnding - Cheb; Auszug für EVU“
    • Neuherausgabe der Richtlinie 302.3212Z01: „Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bayerisch Eisenstein / Železná Ruda-Alžbětín; Auszug für EVU“

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 17.01.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

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