Verzögerung bei der Abgabe des Endgültigen Netzfahrplanentwurfs (ENP)

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19. August 2022, 15:03 Uhr
Versand der Angebote zur ersten Phase der Netzfahrplanerstellung 2023 verzögert sich.

Dieses Jahr wurden für den Netzfahrplan über 89.000 Trassenanfragen bearbeitet, eine Steigerung von 7% zum Vorjahr.

Leider sind uns im Rahmen der Überprüfung der Trassen-Angebote und -Ablehnungen vor der vorgesehenen Unterrichtung der Bundesnetzagentur bei wenigen Entscheidungen Fehler aufgefallen. Deswegen können wir den ENP (Versand der Angebote zur ersten Phase der Netzfahrplanerstellung) leider nicht zum geplanten Termin veröffentlichen.

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und allen verfügbaren Ressourcen an der Korrektur der Entscheidungen und werden die BNetzA zum Netzfahrplan 2023 bis Ende August unterrichten. Die Unterrichtung der BNetzA ist aufgrund vorliegender Trassenablehnungen gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG erforderlich. Mit Berücksichtigung der Prüfung der BNetzA nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 ERegG wird die Veröffentlichung des ENP in der ersten Septemberhälfte erwartet.

Sollten aufgrund geänderter Trassenangebote gegenüber dem Netzfahrplanentwurf Anpassungen zu den Kapazitätsanmeldungen für Serviceeinrichtungen notwendig sein, haben Sie die Möglichkeit, uns diese unverzüglich nach Erhalt der Trassenangebote zum endgültigen Netzfahrplan 2023 anzuzeigen (NBN 2022 Ziffer 7.3.1.6.1.5 lit. b).