SGV: Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV): Aussetzen der Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes

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29. September 2022, 12:21 Uhr
Wir als DB Netz AG informieren über den Prüfprozess zum Schienenlärmschutzgesetz in Bezug auf Energietransporte gemäß der EnSiTrV.

Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) verbietet seit dem 13. Dezember 2020 grundsätzlich den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz.

Mit Inkrafttreten der EnSiTrV vom 30.08.2022, befristet bis zum 28.02.2023, soll die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt werden. Gemäß § 1 Abs. 6 der EnSiTrV werden die Vorschriften des SchlärmschG für Energietransporte sowie notwendige Vor- und Nachläufe nicht angewandt. Soweit es möglich ist, sollen Zugangsberechtigte keine lauten Güterwagen im Sinne des SchlärmschG einsetzen.

Wir als DB Netz AG wurden mit der Umsetzung des SchlärmschG verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von Güterwagen anhand einer der Zugfahrt nachgelagerten Zufallsstichprobe zu überprüfen. Dazu werden monatlich 5% aller Güterzugfahrten ausgewählt und die Zugangsberechtigten (ZB) zur Lieferung von Listen über die Zugzusammenstellung (Liste der Wagen) aufgefordert, um eine Überprüfung der Bremsausstattung (Art der Bremssohle) eines jeden in den Zug eingestellten Wagen vorzunehmen.

Um die Anforderungen der EnSiTrV im Prüfprozess des SchlärmschG umzusetzen, werden die ZB gebeten, die energieversorgungsrelevanten Transporte bei der Trassenbestellung unter dem Lärmtyp „leise“ zu bestellen. Sofern solche Energietransporte in der Zufallsstichprobe gemäß des SchlärmschG erfasst werden und die ZB zur Übermittlung der Listen der Wagen aufgefordert werden, erfolgt von Seiten der ZB eine Mitteilung an die DB Netz AG unter der Mailadresse schienenlaermschutzgesetz@deutschebahn.com, dass es sich um einen Energietransport handelt. Nach Verifizierung gemäß EnSiTrV weist die DB Netz AG in den Prüfberichten an das Eisenbahn-Bundesamt auf, dass es sich aus Sicht der DB Netz AG um keinen „Verstoß“ im Sinne des Schienenlärmschutzgesetzes handelt.  

Den aktuellen Gesetzesauszug des SchlärmschG und die EnSiTrV finden Sie unter den nebenstehenden Links.