Artikel: Rückwirkende Trassenpreisförderung im SPFV durch das Eisenbahnbundesamt beschieden
Für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.08.2022 wird es im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eine rückwirkende Förderung geben.
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat am 27.09.2022 den Antrag der DB Netz AG auf rückwirkende Trassenpreiseförderung des SPFV beschieden. Züge des SPFV werden in dem Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 rückwirkend mit 45,8% der Trassenentgelte gefördert.
Die Verrechnung der Fördermittel erfolgt voraussichtlich mit der Septemberrechnung Anfang Oktober.
Allgemeine Informationen sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG finden Sie unter nebenstehenden Links.
Bei Fragen können Sie sich gerne über Foerderung-COVID19@deutschebahn.com an uns wenden.