Veröffentlichung der Ausnahme 104 Aktualisierung 01 zur Richtlinie 483.0701 „ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“

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06. Oktober 2022, 11:20 Uhr
Die Ausnahme 104 Aktualisierung 01 zur Richtlinie 483.0701 gilt ab dem 11.12.2022 für Triebfahrzeugführer, die Fahrzeuge in ETCS-Level 1 oder ETCS-Level 2 fahren.

Die Ausnahme 104 Aktualisierung 01 zur Richtlinie 483.0701 „ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“, die ab dem 11.12.2022 gilt, enthält die geänderten bzw. ergänzenden Regelungen zum Bedienen der ETCS-Fahrzeugeinrichtungen auf Strecken, die mit ETCS-Level 1 Limited Supervision (LS) oder mit ETCS-Level 2 ausgerüstet sind.

Die Ausnahme 104 Aktualisierung 01 zur Richtlinie 483.0701 ersetzt die Ausnahme 104 und ist unter „Ausnahmegenehmigungen“ veröffentlicht und über nebenstehenden Link abrufbar.