Anpassung des Nachweis-Dokuments zum Vorrang für Energietransporte auf der Schiene (Anlage 4.2.2.6.3 NBN)

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11. Oktober 2022, 12:18 Uhr
Das Nachweis-Dokument zur Erforderlichkeit einer Trassenanmeldung für Energietransporte (Anlage 4.2.2.6.3 der Nutzungsbedingungen Netz) wurde überarbeitet und erweitert. Wir bitten Kunden, die Trassen für Energietransporte nach der Energiesicherungstransportverordnung ("EnKo-Netz") anmelden möchten, ab sofort nur noch den neuen PDF-Vordruck zu verwenden.

Die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) ermöglicht seit dem 31.08.2022 die Priorisierung von Energieträgertransporten auf bestimmten, von der Bundesregierung in der Verordnung festgelegten Quelle-Senke-Relationen. Wie in der Kundeninformation vom 30.08.2022 dargelegt (s. nebenstehenden Link),  haben wir als DB Netz AG die Verordnung umgesetzt. Nach Ziffer 4.2.2.6.3 b) der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) müssen Sie als Zugangsberechtigter die Erforderlichkeit einer Trassenanmeldung mit Bezug auf Energietransporte nach der EnSiTrV der DB Netz AG gegenüber schriftlich nachweisen. Dies geschieht mit dem Nachweisvordruck in Anlage 4.2.2.6.3 der NBN. 

Diesen Nachweisvordruck haben wir als DB Netz AG nun angepasst und dabei nutzerfreundlicher gestaltet. Ab sofort können Gutart, Quelle und Senke direkt auf dem Vordruck eingetragen werden. Auch können Sie bei Bedarf weitere relevante Informationen über Besonderheiten in einem Freitextfeld mitteilen. 

Ab sofort kann die Beauftragung auch mittels elektronischer Unterschrift direkt im Nachweisdokument vom Auftraggeber der Transporte (beispielsweise der Kraftwerksbetreiber oder das Energieversorgungsunternehmen) bestätigt werden.

Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Nachweisdokuments und zur Bestellung der zugehörigen Zugtrassen:

1. Umläufe

  • Nachweise müssen stets komplette Umläufe umfassen, d. h. eine Kombination aus
    • einer Lastfahrt, die von der im Nachweisdokument angegebenen Quelle zur angegebenen Senke fahren muss und
    • einer Leerfahrt, die 
      • entweder als Vorlauf in der angegebenen Quelle enden oder 
      • als Nachlauf in der angegebenen Senke beginnen oder
      • als Pendel-Rückleistung von der angegebenen Senke zur angegebenen Quelle zurückfahren muss.
  • Bitte füllen Sie für jeden Umlauf jeweils ein eigenes Nachweisdokument aus.

2. Verkehrszeiträume

  • Geben Sie zu den abgefragten Zugnummern jeweils die Verkehrszeiträume so an, wie sie im Trassenportal Netz bestellt wurden.
  • Es ist nicht möglich, Last- und Leerläufe mit unterschiedlich langen Verkehrszeiträumen miteinander zu kombinieren (also z. B. einen Lastlauf über einen längeren Verkehrszeitraum mit einem Leerlauf mit einem einzelnen Verkehrstag). Die Verkehrszeiträume müssen also so gestaltet sein, dass zu jedem Lastlauf auch jeweils ein Leerlauf besteht.
  • Das Nachweisdokument muss spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn des darauf genannten Verkehrszeitraums bei der DB Netz AG eingehen.
  • Der angegebene Verkehrszeitraum darf die Grenzen des Fahrplanjahres nicht überschreiten. Soll ein Umlauf in den Fahrplanjahren 2022 und 2023 priorisiert werden, müssen Sie uns für jedes Fahrplanjahr einen separaten Nachweis senden, auch wenn die Zugnummern in beiden Fahrplanjahren gleich sind.
  • Die EnSiTrV hat nur eine Gültigkeit bis zum 28.02.2023. Der Nachweis für das Fahrplanjahr 2023 darf daher keinen Verkehrszeitraum über den 28.02.2023 hinaus enthalten. Für die Trassenanmeldungen bzw. Einzelnutzungsverträge bedeutet dies, dass sie nötigenfalls in Zeitscheiben aufzuteilen sind.

3. Zugnummern

  • Grundsätzlich muss das Nachweisdokument an die DB Netz AG geschickt werden, bevor eine Neu- oder Änderungsanmeldung in TPN eingestellt wird.
  • Müssen Sie die Trassen gem. Ril 402.0207, Abschn. 1 (3) ohne Angabe einer Zugnummer bestellen (d. h. Vergabe der Zugnummer durch die DB Netz AG im Bestellprozess), müssen Sie diese Zugnummern in das Nachweisdokument eintragen und dieses unverzüglich nach der Bestellung der DB Netz AG nachreichen.

4. Trassenanmeldungen

  • In der Trassenanmeldung muss ein Bezug zum EnKo-Netz und zum übermittelten Nachweisdokument hergestellt werden. Beachten Sie hierbei unbedingt die Regelungen der Ril 402.0202, Abschnitt 7, dort sind alle Voraussetzungen und Pflichtangaben beschrieben.
  • Start- und Zielbetriebsstelle des in TPN angemeldeten Lastlaufes müssen grundsätzlich der im zugehörigen Nachweisdokument angegebenen Quelle und Senke jeweils exakt entsprechen.
  • Die Leerläufe können entweder als Vorlauf, Nachlauf oder Pendel zum Lastlauf organisiert sein. Das bedeutet, dass entweder
    • bei einem Vorlauf die Zielbetriebsstelle der im Nachweis angegebenen Quelle entsprechen muss, wobei die Startbetriebsstelle frei gewählt werden darf, oder
    • bei einem Nachlauf die Startbetriebsstelle der im Nachweis angegebenen Senke entsprechen muss, wobei die Zielbetriebsstelle frei gewählt werden darf, oder
    • bei einem Pendelverkehr die Startbetriebsstelle der Senke und die Zielbetriebsstelle der Quelle entsprechen muss.
  • Der Verkehrszeitraum der Trassenanmeldungen muss dem auf dem Nachweisdokument angegeben Verkehrszeitraum exakt entsprechen.
  • Trassenanmeldungen müssen spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn des Verkehrszeitraums bei der DB Netz AG eingegangen sein.

Der neue Vordruck steht ab sofort auf der Webseite der DB Netz AG unter den NBN 2023 zum Download zur Verfügung (s. nebenstehender Link). Ab Donnerstag, den 13.10.2022 werden wir ausschließlich diesen neuen Vordruck akzeptieren; bitte verwenden Sie ab dann die alten Vordrucke nicht mehr.

Bitte beachten Sie, dass die EnSiTrV durch die Bundesregierung geändert und erweitert werden kann. So können z. B. weitere Quelle-Senke-Relationen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Wir als DB Netz AG müssen in diesen Fällen den Nachweisvordruck anpassen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Vordruck immer über die Webseite der DB Netz AG zu beziehen und nicht lokal abzulegen.

Zum aktuellem Nachweis-Formular, zur EnSiTrV sowie zu Informationen zu den netzzugangsrelevanten Regelwerken der NBN der DB Netz AG gelangen Sie über nebenstehende Links.