Artikel: 2. Phase Netzfahrplanerstellung - Herausgabe endgültiger Netzfahrplan 2023 am 04.11.2022 zunächst mit Vorbehalt
Am 04.11.2022 erfolgt die Abgabe der letzten Endgültigen Netzfahrplanentwürfe für die 2. Phase der Netzfahrplanerstellungsphase 2023 (ENP 2). Auf Grund von beabsichtigten Ablehnungen und der damit verbundenen Unterrichtung und Prüffrist der BNetzA, werden wir den ENP 2 unter Vorbehalt stellen.
Wir arbeiten nun mit Hochdruck daran, den Netzfahrplan 2023 in seiner 2. Phase fertig zu stellen. Auch wenn die Konstruktionen bereits abgeschlossen sind, befinden wir uns derzeit noch in der formalen Überprüfung der Ergebnisse. Durch die in diesem Jahr beabsichtigten Trassenablehnungen, inklusive der dann notwendigen Unterrichtung und Prüfung der BNetzA, wird die Fertigstellung noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Was bedeutet der Vorbehalt?
Der „Vorbehalt“ bezieht sich auf folgende, leider nicht komplett auszuschließende, Fälle:
- Wenn aus dem Unterrichtungsverfahren Auflagen kommen, dass weitere Trassen abzulehnen oder anzupassen sind,
- oder wenn sich durch die erneute Konstruktion einer bisher unterlegenen Trasse anders gelagerte Konflikte ergeben. Das kann unter Umständen dazu führen, dass im Einzelfall eine Trasse nicht mehr fahrbar ist.
Selbstverständlich werden wir Sie als ZB in diesem Fall durch Konfliktlösungsverfahren darüber umgehend informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.