Artikel: Wahl der Abschlagsvariante für voraussichtlich geschuldetes Trassenentgelt
Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, zwischen der Abschlagsvariante Vorjahr und der Abschlagsvariante Vormonat zu wählen. Eine Anpassung der Abschlagsvariante ab dem 01.01.2023 ist bis spätestens 15.12.2022 möglich.
Ihre Kundenbetreuer:innen informieren Sie gerne darüber, ob die entsprechenden Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.9.4 c) der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2023) für die Abschlagsvariante Vorjahr bei Ihnen vorliegen. Sofern Sie bis spätestens 15.12.2022 keine entsprechende Anpassung mithilfe des nebenstehenden Antrags vornehmen, findet die Abschlagsvariante Vormonat Anwendung.
Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen Netz finden Sie unter nebenstehendem Link.