SGV: TraFöG-Fördersatz ab Fahrplanwechsel 2022/2023 in Höhe von 48,3% beschieden

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

08. Dezember 2022, 15:05 Uhr
Schienengüterverkehre (SGV) werden im Zeitraum vom 11.12.2022 bis 30.06.2023 im Rahmen der Trassenpreisförderung (TraFöG) mit 48,3 % bezuschusst.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat für den Zeitraum 11.12.2022 bis 30.06.2023 einen Fördersatz i. H. v. 48,3% beschieden. Die beschiedenen Förderbeträge sind unter nebenstehendem Link hinterlegt.

Weiterhin setzen wir uns intensiv für eine Fortsetzung der Förderung nach dem 30.06.2023 ein. Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung der Förderung ab 01.07.2023 bis 30.11.2024 geplant. Eine finale Entscheidung diesbezüglich erwarten wir als DB Netz AG für Anfang nächsten Jahres. 

Hinweis zur Beauftragung:

Um Förderung zu erhalten, können Sie online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Sie gilt ab dem Monat, in dem sie bis zum 15. Kalendertag bei uns eingegangen ist.

Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG finden Sie unter den nebenstehenden Links. 

Bei Fragen können Sie sich gerne über nebenstehenden Kontakt an uns wenden.