Artikel: Unterjährige Änderungen der NBN 2023
Zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 aktualisieren wir als DB Netz AG die NBN 2023. Die Änderungen in den NBN 2023 umfassen:
- Regelungen für Umkodierungsanträge und Einführung webbasierte Anwendung KODA: Ziffer 5.7.4.1 und Ril 420.9001; zusätzliche Anpassung in Ril 420.9001A02
- Ziffer 4.4.3 k) der NBN zum Rahmenvertrag
- Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“. Folgende Richtlinien werden zum Fahrplanwechsel 11.12.2022 aktualisiert:
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien
- 302.3000V01 „Befehl 1 – 14 der DB Netz AG angepasst, zweisprachig deutsch-tschechisch“
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken zur Schweiz
- Ril 302.5001 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Konstanz – Kreuzlingen und der Verbindung Konstanz - Kreuzlingen Hafen sowie grenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz – Auszug für EVU“
- Ril 302.5002 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Besonderheiten – Auszug für EVU“
- Ril 302.5004 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf den Strecken Basel Bad Bf - Gellert – Basel SBB PB/RB sowie grenzbedingte Besonderheiten auf den angrenzenden Grenzbetriebsstrecken Basel Bad Bf – Weil (Rhein)/Basel Bad Rbf“
- Ril 302.5005 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Basel Bad Rbf – Basel-Kleinhüningen Hafen“
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Frankreich
- Ril 302.6203Z01 „Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Wörth - Lauterbourg, Auszug für EVU“; Neuherausgabe für die Ril 302.6003Z98
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Belgien
- Ril 302.8202Z01 „Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen West – Montzen“
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit den Niederlanden
- Ril 302.9001Z98 „Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Herzogenrath – Landgraaf“
Abweichend vom geplanten Zeitplan der Aktualisierung können folgende Richtlinien nicht wie vorgesehen zum 11.12.2022 neu herausgegeben werden:
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Polen
- 302.2204Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung Frankfurt (Oder) – Rzepin, Auszug für EVU“
Diese tritt aufgrund der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen und entsprechend eingearbeiteten Nachbesserungen erst zum 15.01.2023 in Kraft.
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien
- 302.3213Z01 „Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Zittau - Hràdek nad Nisou, Auszug für EVU“; Neuherausgabe für die Ril 302.3001Z98
- 302.3214Z01 „Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Großschönau (Sachs) – Varnsdorf, Auszug für EVU“; Neuherausgabe für die Ril 302.3001Z98
Über die Inkraftsetzung dieser Richtlinien werden wir Sie gesondert informieren.
Die Änderungen waren Bestandteil des Beschlusskammerverfahrens BK10-22-0381_Z der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt.
Wir als DB Netz AG werden zum 11.12.2022 ebenfalls die Regelungen zur ZvF-Stafette neu fassen und als Pilotverfahren in Ril 402.0305 vorläufig in Kraft setzen. Zugangsberechtigte erhalten die Möglichkeit, zu diesen Änderungen eine Stellungnahme anzugeben. Hierzu werden wir Sie gesondert informieren. Weitere Informationen zur ZvF-Stafette finden Sie in der nebenstehend verlinkten Kundeninformation vom 14.07.2022.
Die Änderungen können unter den nebenstehenden Links online abgerufen werden.