SGV: Beantragung von Einzelgrenzlastberechnungen für die Fahrplanperiode 2023

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17. Februar 2022, 14:58 Uhr
Im Laufe der KW 09 werden die Regelgrenzlasten für die Fahrplanperiode 2023 veröffentlicht. Bezüglich der Beantragung von Einzelgrenzlastberechnungen gibt es in diesem Jahr organisatorische Anpassungen.

Wir als DB Netz AG erwarten auch in diesem Jahr eine deutliche Auftragsspitze bei Einzel-grenzlastberechnungen für die nächste Netzfahrplanperiode. Daher möchten wir unseren Kund:innen, welche Züge mit Einzelgrenzlastberechnung für den Netzfahrplan 2023 anmelden, ein zeitnahes Ergebnis übermitteln. Aufgrund dessen bitten wir Sie, im Zeitraum von KW 09 bis KW 17 neben den Einzelgrenzlastberechnungen für 2022 ausschließlich Anträge für den Netzfahrplan 2023 zu stellen und Einzelgrenzlastberechnungen für den Gelegenheitsverkehr 2023 ab KW 18 zu beantragen.

Nutzen Sie bitte das #Einfachbahn-Tool GretA oder den Trassenfinder, um die Regelgrenzlast vor einem Antrag auf Einzelgrenzlastberechnung abzufragen. Sie erhalten damit ein sofortiges Ergebnis zur fahrbaren Last für verschiedene Fahrzeuge! Zu GretA oder dem Trassenfinder gelangen Sie über nebenstehende Links.

Bitte beachten Sie, dass für die Trassenanmeldung unabhängig von der angemeldeten Länge der Wert der Regelgrenzlast bei 700 m Wagenzuglänge maßgebend ist.

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