Regelungen zur Trassennutzung nach dem Schienenlärmschutzgesetz

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17. Februar 2022, 12:32 Uhr
Seit dem 13.12.2020 greifen die gesetzlichen Regelungen zur Trassennutzung des Schienenlärmschutzes. Danach ist das Fahren oder Fahrenlassen von Zügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten.

Wir als DB Netz AG sind als Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Einhaltung der seit dem 13.12.2020 geltenden Vorgaben des Schienenlärmschutzgesetz zum Einsatz von Güterwagen u. a. anhand von der Zugfahrt nachgelagerten Zufallsstichproben zu überprüfen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden 5% aller Güterzugfahrten für die Stichpro-benprüfung zufällig ausgewählt. Bei diesen Zügen werden Listen zu den eingestellten Güter-wagen angefordert und die Bremsausstattung der eingestellten Güterwagen überprüft.

Die Anforderungen des Schienenlärmschutzgesetz waren mit Herausforderungen für Sie und auch für uns als DB Netz AG verbunden. Der neue Prüfprozess musste implementiert und Datenlieferungen und -formate abgestimmt werden. Insbesondere die Erhebung und Bereit-stellung der erforderlichen Bremsnachweise war und ist auch weiterhin in Teilen anspruchsvoll. Gleichwohl haben wir gemeinsam diese Herausforderung angenommen und gemeinsame Hebel gesucht und gefunden, um den Prüfprozess für alle Beteiligten zu optimieren.

Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten wir rund 93% der Prüfungen positiv abschließen. Für das Engagement und die Zusammenarbeit zur Erfüllung der Anforderungen des Schienenlärm-schutzgesetz möchten wir uns bei Ihnen ausdrücklich bedanken.

Gleichzeitig möchten wir als DB Netz AG dafür sensibilisieren, dass das Aussetzen der Sanktionen des Schienenlärmschutzgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt nur befristet für die Fahrplanperiode 2020/2021 galt. Folglich möchten wir als DB Netz AG nochmals darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, die im Rahmen der Stichprobenprüfung detektierten Verstöße an das Eisenbahn-Bundesamt zu melden. Durch die Behörde können diese Verstöße entsprechend dem Schienenlärmschutzgesetz geahndet werden. Die Stichprobenprüfung für den Monat Dezember 2021 wurde durch uns am 10.01.2022 angestoßen.

Aktuelle Informationen zum Schienenlärmschutzgesetz finden Sie unter nebenstehendem Link.

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