Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 11.03.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- NBN 2022/2023:
- Wegfall der Regelung zur freiwilligen Übergabe der TCM (Ziffer 6.3.2.3.1)
- Einführung KODA als Alternative zur Einreichung von Umkodierungsanträgen (Ziffer 5.7.4.1)
- Ergänzung der Regelungen zur Veröffentlichung des VNP (Ziffer 4.2.1.12.1 f. und Ril 402.0203)
- Weitere redaktionelle Änderungen
- Richtlinie 301 Ausnahme 104: Aufnahme einer Regelung für einen Betriebsversuch im Be-reich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
- Grenzüberschreitende Bahnstrecken:
- Aktualisierung der Richtlinie 302.7201Z01: „Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel – Wasserbillig, Gemeinsame Schnittstelle für EVU“
- Aktualisierung der Richtlinie 302.9204Z01: „Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Emmerich – Zevenaar Ost für EVU“
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 11.04.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Ände-rungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com