Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN

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12. Mai 2022, 13:12 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 13.06.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2022 und 2023 Stel-lung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 13.05.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

  • NBN 2022/2023: Redaktionelle Änderung in Ziffer 2.3.10 "Signalsysteme“
  • TNB 2022: In Kapitel C.1.2 ergänzen wir eine Ausnahmeregelung, demnach Fahrzeuge nicht über eine PZB-Ausrüstung verfügen müssen, sofern sie mit ETCS ausgerüstet sind und ausschließlich auf ETCS-Strecken der DB Netz AG verkehren sollen
  • Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“: 

           - Richtlinie 302.8201Z01 Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen Hbf -               Abzweig Hammerbrücke             Der in Ril 302 hinterlegte Text wird reduziert auf die für EVU relevanten Bestimmung-                 en; gleichzeitig erfolgt eine Aktualisierung von Rufnummern und Organisations-                         bezeichnungen.

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den neben-stehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 13.06.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

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