Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 03.06.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- In den NBN 2022 und 2023 die Veröffentlichung der Regelgrenzlasten in GretA
Zum 01.09.2022 sollen neue Fahrzeuge - BR 220 (ZFSimNr 220 0003) – sowie die Elektrifi-zierung der Strecke 4500 ergänzt werden.
- In den NBN 2023 die Ziffern 2.3.21, 4.4.1, 4.4.2, 4.4.3, 4.4.6 und die Anlagen 4.4.1 a und 4.4.1 b, die Regelungen zu den Rahmenverträgen enthalten.
Die beabsichtigten Änderungen betreffen insbesondere die Umsetzung des Art. 6 Abs. 1 der DVO (EU) 2016/545 bei der Zuweisung von Anmeldungen von Rahmenverträgen, Konkretisie-rungen des Verfahrens zur Höchstkapazität, Hinweise bei der Anmeldung von Rahmenverträ-gen bei außergewöhnlichen Transporten, mit Einzelgrenzlastberechnungen und gesicherten Durchfahrten.
Um insbesondere die Regulierungsziele des § 3 Nr. 1 und 2 ERegG bei Anmeldungen von Rahmenverträgen sicherzustellen, treten die Änderungen in Ziffer 4.4.1 j), 4.4.2 d) und 4.4.6 a) am 03. Juni 2022 vorläufig in Kraft.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den neben-stehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 04.07.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com