Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN
Zugangsberechtigte haben bis zum 11.07.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2022 und 2023 Stellung zu nehmen.
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 10.06.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen in den NBN 2022 und 2023 umfassen:
- redaktionelle Änderungen in den technischen Netzzugangsbedingungen (TNB)
- Zur Umsetzung der Ziffer 1 des Beschlusses BK10-21-0046_Z werden Regelungen zu Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr geändert. Im Einzelnen werden folgende Regelungen geändert: Ziffern 2.5.5, 3.4.3.1, 4.2.2.4, 4.7.1, 5.4.9 ff., 6.3.3.4.2, 7.3.1.6.1.6 und Anlage 4.2.2.4 der NBN sowie die Richtlinie 402.0202 Abschnitt 3 Absatz 1, Abschnitt 4 Absatz 2 und die Richtlinie 402.0204 Abschnitt 2, Abschnitt 3 Absatz 2. Hierbei treten die Änderungen in den Ziffern 2.5.5, 3.4.3.1, 4.2.2.4, 4.7.1, 5.4.9, 6.3.3.4.2, 7.3.1.6.1.6 und der Anlage 4.2.2.4 der NBN sowie den Richtlinien 402.0202 Abschnitt 3 Absatz 1, Abschnitt 4 Absatz 2 und 402.0204 Abschnitt 2, Abschnitt 3 Absatz 2 am 10.06.2022 vorläufig in Kraft, um insbesondere die Regulierungsziele des § 3 Nr. 1 und 2 ERegG bei Anmeldungen von Trassen im Gelegenheitsverkehr sicherzustellen.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den neben-stehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 11.07.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: