Artikel: SGV: Beantragung von Einzelgrenzlastberechnungen für flexiblen Verkehr in Fahrplanperiode 2023
Wir als DB Netz AG möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie im Zeitraum von KW 09 bis KW 17 auf Anträge für Einzelgrenzlastberechnungen für den flexiblen Verkehr 2023 weitestgehend verzichtet haben.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember notwendige Einzelgrenzlastberechnungen für den flexiblen Verkehr 2023 zu beantragen. Da im Zeitraum Juli bis August erfahrungsgemäß ein geringes Antragsaufkommen vorliegt, bitten wir Sie in diesen Zeitraum Anträge auf Einzelgrenzlastberechnungen zu stellen.
Nutzen Sie bitte das #Einfachbahn-Tool GretA oder den Trassenfinder, um die Regelgrenzlast vor einem Antrag auf Einzelgrenzlastberechnung abzufragen. Sie erhalten damit ein sofortiges Ergebnis zur fahrbaren Last für verschiedene Fahrzeuge. Zu GretA oder dem Trassenfinder gelangen Sie über nebenstehende Links.
Bitte beachten Sie, dass für die Trassenanmeldung unabhängig von der angemeldeten Länge der Wert der Regelgrenzlast bei 700 m Wagenzuglänge maßgebend ist.
Weitere Informationen zum Thema Grenzlasten und Einzelgrenzlastberechnungen erhalten Sie über nebenstehenden Link.