Artikel: Änderung für die Grenzstrecke Herzogenrath - Landgraaf (Ril 302.9001Z98)
Ab Montag, 11.07.2022, sind folgende Änderungen in der Zusatzvereinbarung wirksam:
1) Abschnitt 6.1 (Beschreibung der Grenzstrecke / Allgemeines):
Die Gleis/Zuglängentabelle ändert sich wie folgt:
Gleis | Zuglänge |
|---|---|
2 bis Zsig S002 | 590m |
2 bis Zsig S002 | 292m |
2 bis Zsig S002 | 693m |
2 bis Zsig S002 | 395m |
3 | 539m |
4 | 521m |
2) Abschnitt 6.2 (ETCS “STM Eurobalisen" für die Transition der Zugbeeinflussung):
Der letzte Absatz wird durch folgenden Text ersetzt:
Die Eurobalisen der entsprechenden Transition befinden sich auf der Strecke Landgraaf – Herzogenrath von km 21.620 bis km 23.222 auf niederländischem Staatsgebiet.
In den Niederlanden ist ETCS-Level 0 nicht zulässig. Aus diesem Grund ist die Rückfalloption nach ETCS-Level 0 nicht an dem Transitionspunkt, sondern an der Landesgrenze als gültige Rückfalloption für Züge in Richtung Deutschland. Für Züge in Richtung Niederlande ist ETCS-Level 0 verboten.
In Richtung Deutschland erfolgt der Transitionswechsel von ATB-EG zu PZB bei km 21,970. Die Rückfalloption auf ATB-EG für den Teil, in dem PZB-Bereich gilt, liegt zwischen km 21,970 und km 26,513.
In Richtung Niederlande wird bei km 22,872 von PZB nach ATB-EG gewechselt.
Zwischen km 27,299 und km 22,872 wird ATB-EG als Rückfallebene für PZB freigeschaltet.
3) Abschnitt 10.2 (Vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen):
Der erste Absatz wird durch folgenden Text ersetzt:
Vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen auf dem deutschen Streckenabschnitt werden in die „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La)“, vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen auf dem niederländischen Streckenabschnitt in die „IAM/TSB-Weekpublicatie“ und „IAM-Dagpublicatie“ aufgenommen.
Das Verkehrsunternehmen stellt sicher, dass jeder Triebfahrzeugführer auf der Strecke im Besitz einer gültigen IAM/TSB- Wochentage und Tagesveröffentlichung und La ist.
4) Gesamte Zusatzvereinbarung:
Es ergeben sich Änderungen bei den Organisationsbezeichnungen sowie aufgrund aktueller Vermessung der Kilometerangaben für signaltechnische Anlagen und Schilder, jedoch ohne Standortwechsel und ohne Änderung in der Reihenfolge.Die Anpassung der gesamten Zusatzvereinbarung erfolgt mit Neuausgabe.
Alle Änderungen werden mit nächster Bekanntgabe - voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023 - in die Zusatzvereinbarung eingearbeitet, bis dahin bitten wir Sie, diese Kundeninformation aufzubewahren.
Zur Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Herzogenrath - Landgraaf gelangen Sie über nebenstehenden Link.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne über nebenstehenden Kontakt zur Verfügung.