Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024

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02. März 2023, 15:02 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 03.04.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2023 und 2024 Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 03.03.2023 unterjährige Änderungen zu den NBN 2023 und 2024 auf unserer Internetseite. 

Die Änderungen umfassen:

  • Ziffer 4.2.1.18 „Prüfung der Vorhaltung von Restkapazitäten nach § 56 Abs. 3 ERegG“: Durch die Änderung wird der Beschluss BK10-21-0346_Z umgesetzt (für weitere Details siehe nebenstehenden Link zur Kundeninformation)Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. 
  • Ziffer 6.3.4 „Betrieblicher Vorrang von EnKo-Trassen“ sowie Ril 402.0202: Durch die Änderung werden Anmeldungen von Express-Trassen für den Schienengüterverkehr (SGV) für das Fahrplanjahr 2024 ermöglicht (für weitere Details siehe nebenstehenden Link zur Kundeninformation) Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Änderung bereits ab der Netzfahrplanbestellphase am 13.03.2023 gültig ist. 
  • Abschnitt 6 Abs. 3 der Richtlinie 402.0203: Konkretisierung zum einen bezüglich der Bearbeitung von Fixpunkten und zum anderen, dass für eine plausible Bestellung nur 1 Fixpunkt pro Trasse bestellt werden darf.Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Änderung bereits ab der Netzfahrplanbestellphase am 13.03.2023 gültig ist. 
  • Neuherausgabe der Richtlinie 302.2209Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung für Erleichterten Durchgangsverkehr - Hagenwerder – Krzewina Zgorzelecka – Zittau; Auszug für EVU“: Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie 302.2009Z98 „Durchgangsverkehre auf dem Streckenabschnitt Hagenwerder - Krzewina Zgorzelecka – Hirschfelde“.Die Richtlinie tritt zum 10.06.2023 in Kraft. 
  • Weitere redaktionelle Änderungen in Ziffer 7.3.1.6.1.5 der NBN 2024.

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 03.04.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen. 

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com