Artikel: Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen im Fahrplanjahr 2024
Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2024) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige, festgelegte Baulogistikkonzepte benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in der Netzfahrplanperiode 2024 erforderlich sind.
Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB Netz“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans.
Sollten Sie bei der Einstufung Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben Sie die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme, unter Angabe der in der nebenstehenden Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen, bis zum 30.03.2023 per E-Mail an: eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com