Ausnahme 247 für die Richtlinie 408: Neue Regelung für 100 Hz Gleisstromkreise WSSB ab 11.06.2023 gültig

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30. März 2023, 13:59 Uhr
Ab dem 11.06.2023 gelten neue Regeln für unzureichende Belegung von 100 Hz Gleisstromkreisen mit maximalen Achsnebenschlusswiderstand 60 mOhm der Bauform Werk für Signal- und Sicherungstechnik Berlin (WSSB).

Die Regeln gelten für die Durchführung von Zug- und Rangierfahrten auf Gleisen, die mit 100 Hz Gleisstromkreisen der Bauform WSSB (maximaler Achsnebenschlusswiderstand 60 mOhm) ausgestattet sind. Die Regelungen ergänzen die vorhandenen Regeln zu 42 Hz Gleisstromkreise der Bauform WSSB.

Gleisstromkreise der Bauform WSSB befinden sich ausschließlich in den Regionen Ost und Südost der DB Netz AG. 

Die Regeln sind nach einem EBA-Widerspruchsbescheid erforderlich und gelten ab 11.06.2023. Die genauen Regelungen der Ausnahme 247 finden Sie unter nebenstehendem Link.

Die Ausnahme 247 betrifft folgende Richtlinien: 

  • 408.0101A01 
  • 408.1231 
  • 408.1341 
  • 408.2101A01 
  • 408.4801A01 
  • 408.5811