Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024

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30. März 2023, 14:00 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 02.05.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2023 und 2024 Stellung zu nehmen.

Die DB Netz AG veröffentlicht am 30.03.2023 unterjährige Änderungen zu den NBN 2023 und 2024 auf unserer Internetseite. Die Änderungen umfassen:

  • Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“
    • Richtlinie 302.1001Z99 „Zusätzliche Regelungen für den Bahnhof Niebüll“:Grund der Aktualisierung ist die Auflösung der neg Süderau Betriebs GmbH und die damit geänderten Zuständigkeiten auf dieser Grenzstrecke. Des Weiteren wurden Begriffe aktualisiert und die Lesart verbessert.​​Die Richtlinien wird zum 01.07.2023 in Kraft gesetzt. 
  • Änderungen in den NBN 2023 und 2024:
    • Ziffer 2.3.10 „Signalgebung“: Aufnahme eines Verweises auf die Internetseite zu ETCS. Dort findet sich u. a. eine Übersicht über die Strecken, auf denen nach aktuellem Planungsstand ab 2028 ausschließlich ETCS Level 2 als Leit- und Sicherungstechnik eingesetzt werden soll.
    • Änderungen aufgrund der Neuausrichtung der Kundenbetreuung der DB Netz AG (s. Kundeninformation vom 22.12.2022 – nebenstehender Link)
    • Weitere redaktionelle Änderungen bzw. Änderungen von Ansprechpartnern, Links und E-Mailadressen im NBN-Haupttext und in Anlage 4.2.2 „Nutzungsbedingungen Click&Ride“.

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.Zugangsberechtigte haben bis zum 02.05.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen. Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com