Artikel: Informationen für den angekündigten Warnstreik im Zeitraum vom 14.05.2023 22:00 Uhr bis einschließlich 16.05.2023 24:00 Uhr
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erneut zu einem bundesweiten Warnstreik für den Zeitraum von Sonntag, 14.05.2023 22:00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 16.05.2023 24:00 Uhr aufgerufen. Aus diesem Anlass möchten wir über das Vorgehen der DB Netz AG informieren.Folgende Regelungen gelten ausschließlich im Zeitraum vom Sonntag, 14.05.2023 22:00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 16.05.2023 24:00 Uhr:
- Die DB Netz beabsichtigt derzeit nicht, den Betrieb präventiv bundesweit einzustellen.
- Für den o. g. Zeitraum können keine Anmeldungen für Trassen im Gelegenheitsverkehr angenommen werden. Sollte es die betriebliche Lage zulassen, werden wir diese Regelung für den Gelegenheitsverkehr früher aufheben, insbesondere um für betriebliche Sonderfälle sowie die Betriebsfortführung im Zeitraum nach dem Streik gut vorbereitet zu sein.
- Für verkehrende Zugfahrten wird nur die tatsächlich gefahrene Leistung abgerechnet. Wir bitten um eine formlose Meldung, welche Zugfahrten weiterhin stattfinden sollen, an Zugliste-Streik@deutschebahn.com.
- Sonderfall „DB Netz veranlasst Fahrten zur Stabilisierung des Energienetzes“: bitte die Zugfahrten formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / DB Netz veranlasste Fahrt" an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com melden, damit diese kostenfrei (Trasse und Energie) gestellt werden können.
- Sonderfall „Sicherstellung Grundlast“: Elektrische Fahrzeuge sollen bitte unbedingt aufgerüstet und mit eingeschalteter Klima-/Heizungsanlage abgestellt werden. Damit die Energie durch DB Energie kostenfrei gestellt werden kann, bitten wir um formlose Meldung unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / Sicherstellung Grundlast" an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com.
- Für nicht verkehrende Zugfahrten werden keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben, unabhängig vom Verursacher. Ein Auslegen von Trassen im Trassenportal (TPN-Typ 17) ist nicht nötig. Der Verzicht des Auslegens erleichtert u. a. auch den Wiederanlauf.
- Sonderfall „DB Netz versagt Fahrten“: Für nicht verkehrende Zugfahrten auch über den Streikzeitraum hinaus, werden keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben. Bitte die Zugfahrten formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / DB Netz versagte Fahrt" an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com melden, damit diese kostenfrei (Trasse und Storno) gestellt werden können.
- Zugfahrten, die durch den Streikzeitraum tangiert werden, können ab dem 11.05.2023 storniert werden. In diesem Fall entfällt für den Zeitraum vom 14. bis 16.05.2023 ganztags das Stornierungsentgelt. Wir bitten um Übermittlung der betroffenen Trassen (Ausfälle/Teilausfälle) an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis „Ausfall Zug XXX; Folge/Umlauf Zug XXX vom Streiktag“.
- Für Stornierungen von Zugfahrten, die bereits vor der Ankündigung des Warnstreiks am 11.05.2023 erfolgt sind, gilt der Regelprozess; das Stornierungsentgelt wird in diesem Fall erhoben.
- Für 20-Stunden-Züge gilt der Standardprozess.
- Das Anreizsystem und die Entgeltminderung werden im Zeitraum vom 15. bis 16.05.2023 ganztägig ausgesetzt.
- Alle Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtung (ENV-SE) werden nicht bepreist bzw. erhalten Gutschriften. Nehmen Sie keine Anmeldung von Serviceeinrichtungen im Gelegenheitsverkehr vor, sofern diese ausschließlich den oben genannten Regelungszeitraum betrifft. Die Nutzung der Serviceeinrichtungen außerhalb des Streikzeitraums erfolgt im Regelprozess.
Die Abrechnung eines Streiktags erfordert einigen manuellen Aufwand. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Trassen- und Stornierungsentgelte korrekt in der Faktura des laufenden Monats abzubilden, erfolgt im Folgemonat in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine Korrektur.