Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024
Zugangsberechtigte haben bis zum 03.07.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2023 und 2024 Stellung zu nehmen.
Die DB Netz AG veröffentlicht am 01.06.2023 unterjährige Änderungen zu den Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2023 und 2024 auf der DB Netz Internetseite.
Die Änderungen betreffen:
- NBN Ziffer 5.7.4.1 „Korrekturverfahren“
- Anlage 5.7.2.1: Richtlinie 420.9001 „Kodierung der Zusatzverspätungen“
Durch die Änderungen wird der Beschluss BK10-21-0301_Z der Bundesnetzagentur umgesetzt.
Die Änderungen treten mit Wirkung ab 11.06.2023 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 03.07.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: