Artikel: SGV: Anmeldung von Expresstrassen im flexiblen Schienengüterverkehr ab 11.06.2023 wieder möglich
Die Bestellung von Expresstrassen im Schienengüterverkehr (SGV) wurde mit Inkraftsetzung der Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) seit 30.08.2022 ausgesetzt. Ab dem 11.06.2023 können Expresstrassen unterjährig im SGV wieder bestellt werden.
Mit Inkraftsetzung der Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) zum 30.08.2022 wurden energieversorgungsrelevante Transporte auf einem definierten Energiekorridor-Netz priorisiert. Zugleich wurde die Möglichkeit der Bestellung von Expresstrassen im SGV ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur hat nun mit Beschluss BK10-23-0036_Z vom 30.05.2023 die Regelungen zum Aussetzen der Möglichkeit der Bestellung von Expresstrassen im SGV in Ziffer 6.3.4 der NBN 2023 und Abschnitt 7 Abs. 4 der Richtlinie 402.0202 des netzzugangsrelevanten Regelwerks 2023 für ungültig erklärt.
Eine Bestellung von Expresstrassen ist ab dem 11.06.2023 wieder möglich.