Artikel: SGV: TraFöG-Fördersatz ab 01.07.2023 in Höhe von 46% beschieden
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat für den Zeitraum 01.07.2023 bis 09.12.2023 einen Fördersatz i. H. v. 46% beschieden. Die beschiedenen Förderbeträge sind unter dem nebenstehenden Download hinterlegt.
Erklärung zu subventionserheblichen TatsachenErstmalig ist es erforderlich, dass Sie als Letztempfänger schriftlich bestätigen, dass Sie über die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB in Kenntnis gesetzt wurden. Dazu ist die nebenstehende Erklärung bis spätestens 31.07.2023 unterschrieben an trafoeg@deutschebahn.com zu senden. Darüber hinaus muss die Erklärung im Original an
DB Netz AGPreis- und Produktmanagement – TraFöGAdam-Riese-Straße 11-1360327 Frankfurt am Main
übermittelt werden.
Welche Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des SubvG bezeichnet werden, finden Sie in der Anlage rechts im Downloadbereich.
Hinweis zur Beauftragung:Um die Förderung zu erhalten, können Sie online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Die Frist für die Beauftragung ist gem. Ziffer 5.10.1 NBN der 15. des laufenden Monats. Für Letztempfänger, die für das laufende Fahrplanjahr bereits eine Beauftragung abgegeben haben, ist keine neue Beauftragung erforderlich.
Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG – finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Bei Fragen können Sie sich gerne über den nebenstehenden Kontakt an uns wenden.