Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2024 – Nutzungsbedingungen (TÜLS) Riedbahn
Die DB Netz AG veröffentlicht am 30.06.2023 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 auf der DB Netz Internetseite.
Die Änderung betrifft:
Anlage 4.6.2 „Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen“ der NBN 2024
- „Nutzungsvorgaben für die als (zukünftig) überlastet erklärten Schienenwege während der Totalsperrung Riedbahn ab 15.07.2024“: In diesen Nutzungsvorgaben wird in Ziffer 2.2.5 „Nutzungsbedingung 5: Maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart“ für die Strecke 3601 für die Verkehrsart des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) aufgrund eines manuellen Übertragungsfehlers wie folgt verändert:
Abschnitt FBH-RMF in Stunde 12-14 Uhr 5 Kapazitäten mit Fußnote 4) Abschnitt FD-FBH in Stunde 14-16 Uhr entfällt die Fußnote beim SPFV Abschnitt FBH-RMF in Stunde 16-18 Uhr entfällt die Fußnote beim SPFV Abschnitt FBH-RMF in Stunde 20-22 5 Kapazitäten
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt, da ansonsten eine wesentliche Beeinträchtigung der Regulierungsziele nach § 3 Nr. 1, 2 und 5 ERegG gegeben wäre. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazu gehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 31.07.2023 die Möglichkeit, zur beabsichtigten unterjährigen Änderung der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: