Aufhebung des Vorbehalts für bereits mitgeteilte Bearbeitungsstände zu Trassenanmeldungen bezogen auf den vorläufigen Netzfahrplanentwurf 2024 (VNP)

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27. Juli 2023, 17:15 Uhr
Aktualisierung zur Kund:inneninformation vom 29.06.2023: Alle Trassenanmeldungen der ersten Netzfahrplanerstellungsphase wurden final bearbeitet; der vorläufige Netzfahrplanentwurf 2024 (VNP) liegt vor.

Es ist uns gelungen, alle Trassenanmeldungen im Zuge der ersten Netzfahrplanerstellungsphase 2024 zu bearbeiten und den vorläufigen Netzfahrplanentwurf (VNP) 2024 zu erstellen. Vor diesem Hintergrund heben wir den am 29.06.2023 in unserer Kund:inneninformation erklärten und seit dem 03.07.2023 geltenden Vorbehalt zur Herausgabe des VNP 2024 auf.

Die Stellungnahmefrist zum VNP endet einheitlich am 28.08.2023.

Ihre Stellungnahmen, die sich nur auf den vorläufigen Netzfahrplanentwurf beziehen können, lösen Sie bitte über TPN bzw. PCS aus.

Sollte es Ihnen insbesondere aus den in Ziffer 4.2.1.12.2 der NBN 2024 genannten Gründen nicht möglich sein, Ihre Stellungnahme über TPN bzw. PCS auszulösen, senden Sie uns diese bitte per E-Mail an kundencenter.netzfahrplan@deutschebahn.com zu.

Über den Versand der Angebote werden wir Sie gesondert informieren.