Verschiebung der Inkraftsetzung von Regelwerk auf dem Grenzübergang Forbach – Saarbrücken Hbf

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24. August 2023, 13:40 Uhr
Die zum 01.09.2023 geplante Neuherausgabe der Grenzbetriebsvereinbarung als Zusatz 302.6206Z01 verschiebt sich auf den 25.09.2023.

Neben einer grundsätzlichen Überarbeitung, in deren Ergebnis mit dem neuen Zusatz 302.6206Z01 nur noch für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) relevante Auszüge aus der Grenzbetriebsvereinbarung veröffentlicht werden, sind die wesentlichen inhaltlichen Änderungen:

  • Präzisierung der Vorgaben zur Bestellung von grenzüberschreitenden Trassen
  • Einführung grenzüberschreitender Notrufe

Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Inbetriebnahme der grenzüberschreitenden Notruf-Funktionalität verschiebt sich die Inkraftsetzung auf den 25.09.2023.

Zugangsberechtigte hatten in der Zeit vom 25.05.2023 bis 26.06.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die beabsichtigten Änderungen am betrieblich-technischen Regelwerk waren anschließend Gegenstand des Beschlusskammerverfahrens BK10-23-0187_Z der Bundesnetzagentur und wurden durch die Beschlusskammer nicht abgelehnt.

Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen Netz (NBN) sind unter dem nebenstehenden Link abrufbar.