Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024: Verlängerung der Trassenpreisförderung für den SPFV

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21. September 2023, 13:45 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 23.10.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2023 und 2024 Stellung zu nehmen.

Die DB Netz AG veröffentlicht am 21.09.2023 unterjährige Änderungen zu den NBN 2023 und 2024 auf ihrer Internetseite.  

Die Änderungen umfassen: 

Ziffer 5.11: „Förderung des Bundes im SPFV“Der Bund plant, die Trassenpreise im SPFV ab 01.10.2023 anteilig zu fördern. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.   

Die Änderungen treten zum 01.10.2023 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft.  

Die vorläufige Inkraftsetzung ist erforderlich, da die Fördermaßnahme bereits zum 01.10.2023 beginnen soll, die erforderliche Genehmigung seitens der EU-Kommission jedoch erst Anfang Oktober erwartet wird. Ein Einhalten der Fristvorgaben nach § 19 Abs. 2 und 5 würde daher eine wesentliche Beeinträchtigung insbesondere der Ziele 1 und 2 der Regulierung gemäß § 3 darstellen. 

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar. 

Zugangsberechtigte haben bis zum 23.10.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.  

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com