Artikel: SGV: Beantragung von Einzelgrenzlastberechnungen für den flexiblen Verkehr in der Fahrplanperiode 2024
Die DB Netz AG möchte sich bei Ihnen bedanken, dass Sie im Zeitraum vom 27.02.2023 bis 24.04.2023 auf Anträge für Einzelgrenzlastberechnungen für den flexiblen Verkehr 2024 weitestgehend verzichtet haben.
Bitte denken Sie daran, frühzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember notwendige Einzelgrenzlastberechnungen für den flexiblen Verkehr 2024 zu beantragen.
Nutzen Sie bitte das #Einfachbahn-Tool GretA oder den Trassenfinder, um die Regelgrenzlast vor einem Antrag auf Einzelgrenzlastberechnung abzufragen. Sie erhalten damit ein sofortiges Ergebnis zur fahrbaren Last für verschiedene Fahrzeuge. Zu GretA oder dem Trassenfinder gelangen Sie über nebenstehende Links.
Bitte beachten Sie, dass für die Trassenanmeldung unabhängig von der angemeldeten Länge der Wert der Regelgrenzlast bei 700 m Wagenzuglänge maßgebend ist.
Weitere Informationen zum Thema Grenzlasten und Einzelgrenzlastberechnungen erhalten Sie über nebenstehenden Link.