Artikel: Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2024 – Angebotsannahme
Die DB Netz AG weist gemäß Ziffer 7.3.1.6.3 lit. f) der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2024) bis spätestens 15.10. jeden Jahres das jeweilige Nutzungsobjekt in Serviceeinrichtungen dem jeweiligen Zugangsberechtigten (ZB) oder einbezogenem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu oder sprechen eine Ablehnung aus. Unsere Angebote können vom ZB oder einbezogenen EVU innerhalb von fünf Arbeitstagen angenommen werden. Mit der Zuweisung von Nutzungsobjekten und Angebotsannahme wird ein Einzelnutzungsvertrag-Serviceeinrichtungen (ENV-SE) mit dem ZB und/oder dem einbezogenen EVU für das konkrete Nutzungsobjekt geschlossen.
Kapazitäten, deren Angebotsannahme nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, werden ab dem 25.10.2023 im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs vermarktet.