Artikel: Trassenpreisförderung im SPFV: Frist zur Antragsstellung bis 26.10.2023 verlängert
Mit der Kund:inneninformation vom 21.09.2023 (s. nebenstehender Link) haben wir über die geplante Trassenpreisförderung im SPFV informiert. Da die Genehmigung der Fördermaßnahme nach wie vor aussteht, wird die Frist für die Antragstellung bis zum 26.10.2023 verlängert. Wir bitten alle Zugangsberechtigten, die von der Fördermaßnahme profitieren möchten, den Antrag zeitnah abzugeben, damit die Umsetzung per Monatsrechnung Oktober erfolgen kann.
Hinweis, um die Förderung zu erhalten:
Um die Förderung zu erhalten, muss eine Erklärung über Formula – das Formularcenter der DB Netz AG – eingereicht werden.
Weiterhin benötigen wir Ihre schriftliche Bestätigung, dass Sie über die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB in Kenntnis gesetzt wurden. Dazu ist die nebenstehende Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen bis spätestens 31.10.2023 unterschrieben an SPFV-Foerderung@deutschebahn.com zu senden. Darüber hinaus muss die Erklärung im Original an
DB Netz AGI.NBV 22 Preis- und Produktmanagement – Förderung SPFV Adam-Riese-Straße 11-13 60327 Frankfurt am Main
übermittelt werden.
Welche Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des Subventionsgesetzes (SubvG) bezeichnet werden, finden Sie in der Anlage rechts im Downloadbereich.
Zu Formula sowie zu weiteren allgemeinen Informationen zur Trassenpreisförderung gelangen Sie über nebenstehende Links.
Bei Fragen können Sie sich gerne an nebenstehenden Kontakt SPFV-Foerderung@deutschebahn.com wenden.