Artikel: SGV: Anpassung Fördersatz Trassenpreisförderung ab 01.11.2023 auf 61,4 % beschieden
Aufgrund einer gegenüber der Prognose schwächeren Betriebsleistung wurden weniger Fördermittel als erwartet ausgeschüttet. Um sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Fördermittel in diesem Jahr ausgeschüttet werden, haben wir als DB Netz AG eine Anpassung der Förderquote von 57,0 % auf 61,4 % ab dem 01.11.2023 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser Antrag wurde am 30.10.2023 beschieden. Er hat Gültigkeit bis zum Ende der Fahrplanperiode.
Hinweis zur Beauftragung:
Um Förderung zu erhalten, können Sie online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Die Förderung gilt ab dem Monat, in dem sie bis zum 15. Kalendertag bei uns eingegangen ist.
Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG – finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Bei Fragen können Sie sich gerne über trafoeg@deutschebahn.com an uns wenden.