Wahl der Abschlagsvariante für voraussichtlich geschuldetes Trassenentgelt

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30. November 2023, 13:55 Uhr
Auch in diesem Jahr besteht für die Kund:innen der DB Netz AG die Möglichkeit, zwischen der Abschlagsvariante Vorjahr und der Abschlagsvariante Vormonat für das voraussichtlich geschuldete Trassenentgelt zu wählen. Eine Anpassung der Abschlagsvariante ab dem 01.01.2024 ist bis spätestens 15.12.2023 möglich.

Ihre Kundenberater:innen informieren Sie gerne darüber, ob die entsprechenden Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.9.4 c) der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2024) für die Abschlagsvariante Vorjahr bei Ihnen vorliegen. Sofern Sie keine entsprechende Anpassung bis spätestens 15.12.2023 mithilfe des nebenstehenden Antrags vornehmen, findet die Abschlagsvariante Vormonat Anwendung.

Weitere Informationen zu den NBN 2024 finden Sie unter nebenstehendem Link.