Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2024 und 2025 – vorläufige Inkraftsetzung von Änderungen in Richtlinie 402.0305
Die DB Netz AG veröffentlicht am 07.12.2023 unterjährige Änderungen zu den Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2024 und 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen in der Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“ umfassen folgendes:
- Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte der DB Netz AG im Rahmen ihres Beschlusses vom 29.09.2023 (BK10-21-0344_Z) zur Überprüfung der Umsetzung des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/2075 der Kommission vom 04.09.2017 zur Ersetzung des Anhangs VII der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums aufgegeben, bis zum 08.12.2023 die ab Netzfahrplanperiode 2023/2024 geltenden Nutzungsbedingungen dahingehend zu ändern, dass Auswirkungen von baubedingten Kapazitätseinschränkungen näher beschrieben werden. Neben einer Konkretisierung der Beschreibung möglicher Auswirkungen von baubedingten Kapazitätseinschränkungen beinhaltet diese Vorgabe auch die Beschreibung von Aspekten und Maßstäben, nach denen Baufahrplanregelungen erarbeitet werden. Dieser Vorgabe kommt die DB Netz AG mit der o.g. vorläufigen Inkraftsetzung nach.
- Durch die Änderung in Abschnitt 6 Abs. 11 bzw. 13 wird die Ziffer 3 des Beschlusses BK10-21-0346_Z umgesetzt. Durch die Regelung werden die Prozesse aus Ziffer 4.2.1.18 der NBN und zur Festlegung der Verkehrsartenmixe aus der Richtlinie 402.0305 aufeinander abgestimmt.
Die Richtlinie wird zum 07.12.2023 gemäß §19 ERegG Abs. 6 vorläufig in Kraft gesetzt. Durch vorläufige Inkraftsetzung wird die Ziffer 3 des Beschlusses BK10-21-0344_Z und Ziffer 3 des Beschlusses BK10-21-0346_Z umgesetzt. Nähere Einzelheiten sind der synoptischen Darstellung zu entnehmen.
Zugangsberechtigte haben bis zum 08.01.2024 die Möglichkeit, zu den vorläufig in Kraft gesetzten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: