Trassenpreisförderung SGV und SPFV: Haushaltssperre des Bundes verhindert Mittelausreichung durch EBA

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14. Dezember 2023, 17:06 Uhr
Aufgrund der verhängten Haushaltssperre des Bundes kann das Eisenbahnbundesamt (EBA) ab dem 10.12.2023 die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr (SGV) und den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) nicht ausreichen.

Aufgrund der vom Bundesministerium der Finanzen verhängten Haushaltssperre sind die Mittel der Trassenpreisförderung für das neue Fahrplanjahr ab dem 10.12.2023 blockiert.  

Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband DIE GÜTERBAHNEN (NEE) setzt sich die DB Netz dafür ein, eine Ausnahme von der Haushaltssperre zu erwirken und die derzeit gesperrten Fördermittel schnellstmöglich verfügbar zu machen. Sollte dies nicht gelingen, können Mittel erst bewilligt werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 verabschiedet wurde.  

VDV, NEE und DB Netz setzen sich überdies dafür ein, dass es eine rückwirkende Förderung ab dem 10.12.2023 geben wird. Dies ist nach Auskunft des EBA nach aktueller Regelung nicht vorgesehen, soll aber im Dialog mit dem EBA und ggf. den Ministerien für Verkehr und Finanzen diskutiert werden.  

Für den Schienengüterverkehr (SGV) kann die Förderung bis zum 09.12.2023 ausgezahlt werden. Für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hatte das EBA Fördermittel bis zum 30.11.2023 bewilligt. Eine Fortsetzung der Förderung ist erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 möglich. 

Zu welchem Zeitpunkt der Bundeshaushalt für 2024 beschlossen wird und somit die bestehenden Unsicherheiten aufgelöst werden können, ist nach aktueller Lage unklar. 

VDV, NEE und DB Netz informieren erneut, sobald es zur Trassenpreisförderung belastbare Aussagen des Bundes gibt.