Trassenpreisförderung Schienengüterverkehr (SGV): Aufhebung der Haushaltssperre ermöglicht Fortsetzung der Trassenpreisförderung seit dem 16.12.2023

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18. Dezember 2023, 13:44 Uhr
Berichtigt zum 22.12.2023: Aufgrund der am 14.12.2023 verkündeten Aufhebung der Haushaltssperre können erneut Fördermittel durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bewilligt und somit die Förderung im Schienengüterverkehr (SGV) fortgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt 19,5 %.

Durch die seitens des Bundesministeriums für Finanzen Ende November verhängte Haushaltssperre konnten Mittel, die für das Fahrplanjahr 2023/2024 eingeplant waren, zunächst nicht durch das EBA bewilligt werden. Nach Aufhebung der Sperre am Freitag, 14.12.2023, können nun Mittel in Höhe von rund 153 Mio. EUR für den Zeitraum 16.12.2023 bis 30.11.2024 für die Trassenpreisförderung im SGV zur Verfügung gestellt werden. Der Fördersatz für diesen Zeitraum beträgt 19,5 %. 

Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) konnte die Entsperrung der Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR nicht umgesetzt werden, die für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant waren. Die Trassenpreisförderung im SPFV wird daher vorerst nicht fortgesetzt. Sobald es zur Förderung im SPFV neue Erkenntnisse gibt, wird die DB Netz ihre Kund:innen umgehend informieren.