Artikel: Entwurf der Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2025 inkl. betroffener Änderungen der Anlage 3a der Planungsparameter
§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Nutzungsbedingungen (NBN 2025) in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.
Die DB InfraGO AG veröffentlicht ab Freitag, den 26.01.2024, die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs, die Kartendarstellung der Laufwegsabschnitte und die Kartendarstellung für die nach Ziffer 4.2.18.2 zugrundeliegenden Bedarfsmengen für den Netzfahrplan 2025 gemäß Ziffer 4.2.1.18.3 der NBN.
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass Anpassungen der Verkehrsartenmixe in der Anlage 3a zu den Planungsparametern (netzfahrplanrelevante Baumaßnahmen mit Verkehrsartenmix) erforderlich sind. Der aktuelle Stand der Anlage 3a zu den Verkehrsartenmixen, der die hier vorgelegten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr berücksichtigt, ist auf der Homepage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die Zugangsberechtigten haben bis zum 09.02.2024 die Möglichkeit, der DB InfraGO zu den veröffentlichten (auch ggf. zu den bislang nicht erfassten, zukünftig zusätzlich erforderlich oder strukturell veränderten) Bedarfen Rückmeldung per E-Mail an die Adresse gelv2nfpl@deutschebahn.com zukommen zu lassen.
Für weitere Details nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link. Dort finden Sie auch den Link für Rückmeldungen per E-Mail.