Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der NBN 2024 und 2025
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 25.01.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
Notbremsüberbrückung (NBÜ)
Aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur hat die DB InfraGO AG eine Regelung in ihren Nutzungsbedingungen in Ziffer 2.3.15 aufgenommen. Aus dieser ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge ohne NBÜ-Ausrüstung für grundsätzlich NBÜ-pflichtige Strecken angemeldet werden können.
Die Inkraftsetzung erfolgte gemäß §19 Abs. 6 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) vorläufig am 11.01.2024.
Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6)
Die Änderung ermöglicht die systematische Wiederverwendung von Einzelgrenzlastberechnungsergebnissen (EGB), um so den Kunden schneller Ergebnisse zu liefern, den Aufwand zu reduzieren und die Weiterentwicklung des IT-Tools GretA vorzubereiten. Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG zum 01.03.2024 vorläufig in Kraft gesetzt. Die ZB profitieren von der Änderung, da bereits vorhandene EGB genutzt werden können und dadurch nicht mehr mit den entsprechenden Bearbeitungsfristen beauftragt werden müssen. Darüber hinaus kann ohne die Änderung die IT-Anwendung GretA nicht dahingehend verändert werden.
Zusätzlich werden in GretA folgende Änderungen vorgenommen, um das Tool auf dem aktuellen Stand zu halten und Fehler zu korrigieren:
- Aufnahme von Fahrzeugen
- Korrektur von Strecken
- Anpassung von Grenzlasten in Sonderbereichen
Ohne die Änderung wären die Ziele 2 und 3 der Regulierung gemäß § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Redaktionelle Änderungen
- Ziffer 2.3
- Ziffer 4.2.1.18.3
- Ziffer 5.2.6.3
- Anlage 4.10
Durch die Änderungen werden falsche Verweise und Links korrigiert und die NBN/INB dadurch auf dem aktuellen Stand gehalten (gem. § 19 Abs. 4 ERegG).
Technische Netzzugangsbedingungen (TNB) - Aufnahme von Vorgaben auf der Schnellfahrstrecke (SFS) Wendlingen – Ulm Hbf
Die Eisenbahnüberführung Filstalbrücke in Km 54,167 ist für die Einwirkungen aus Bremsen und Anfahren bei Lasteinleitungslängen von mehr als 300 m auf 6.000 KN Bremslast und ein Gesamtgewicht von 1.600 t beschränkt. Insofern ist die Aufnahme einer entsprechenden Vorgabe aus sicherheitsrelevanten Erwägungen heraus in den TNB notwendig.
Die Inkraftsetzung erfolgt gemäß §19 Abs. 6 ERegG vorläufig am 25.01.2024
Richtlinie 302 Grenzüberschreitende Verkehre
- Aktualisierung der Richtlinie 302.5004 (Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf den Strecken Basel Bad Bf - Gellert – Basel SBB PB/RB sowie grenzbedingte Besonderheiten auf den angrenzenden Grenzbetriebsstrecken Basel Bad Bf – Weil (Rhein)/Basel Bad Rbf)
- Aktualisierung der Richtlinie 302.5005 (Anweisung über den Betrieb zwischen Basel Bad Rbf und Basel Kleinhüningen Hafen)
Aufgrund der Inbetriebnahme der Gruppe F im Bahnhof Basel Bad Rangierbahnhof (Rbf) werden die Richtlinien aktualisiert.
Die Richtlinien werden zum 29.04.2024 in Kraft gesetzt.
- Neuherausgabe der Richtlinie 302.3209Z01 (Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Selb-Plößberg - Aš; Auszug für EVU)
Inbetriebnahme GSM-R und Abschaltung analoger Zugfunk in tschechischem Grenzbahnhof.
Die Richtlinie wird zum 29.04.2024 in Kraft gesetzt.
- Aktualisierung der Richtlinie 302.9204Z01 (Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Emmerich - Zevenaar Ost für EVU)
Neuer Befehlsvordruck „European Instruction“ auf dem holländischen Staatsgebiet.
Die Richtlinie wird zum 01.05.2024 in Kraft gesetzt.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 26.02.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com