Unterjährige Änderung der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025: Ziffer 5.6.4

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09. Februar 2024, 14:05 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 11.03.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN (zukünftig INB) 2025 Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 09.02.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN (zukünftig INB) 2025 auf ihrer Internetseite. Die Änderungen dienen der Klarstellung der Regelungen in den NBN zum Umgang mit Stornierungen, die aus Sicht des jeweiligen Zugangsberechtigen (ZB) ihre Ursache in Störungen auf dem Netz eines anderen Netzbetreibers haben (insbes. Fälle höherer Gewalt oder vom Netzbetreiber zu vertretende technische Einschränkungen). Die Klarstellung soll Missverständnisse über die derzeitige und zukünftige Praxis der DB InfraGO AG vermeiden. 

Zugangsberechtigte haben bis zum 11.03.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.  

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com  

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.